Das jetzt auch schriftlich vorliegende Skandal-Urteil des Amtsgerichts Bamberg gegen DK-Chefredakteur David Bendels sorgt erneut Schlagzeilen!
Die konservative JUNGE FREIHEIT (JF) hat sich den Wortlaut genauer angeschaut und wundert sich unter der Überschrift „JF-Artikel als Gerichtsbeweis“: „Bei seinem Urteil stützte sich das Gericht auf den Artikel in der JF, der den damaligen Strafbefehl von insgesamt 480 Tagessätzen gegen Bendels thematisierte. Weil darin Bendels und kein anderer Mitarbeiter des Deutschland-Kurier als Urheber des Posts genannt wird, ging das Gericht davon aus, das nur der Angeklagte als ‚Täter‘ in Betracht kommt.“
Die JUNGE FREIHEIT hebt in diesem Kontext hervor: „Als weiteren Beleg führt das Gericht an, dass der JF-Artikel weiterhin online stehe. Das lasse darauf schließen, dass Bendels nicht gegen die Veröffentlichung vorgegangen sei. ‚Es ist auch kein Grund erkennbar, dass die Journalisten den Angeklagten absichtlich falsch der Urheberschaft des gegenständlichen Posts bezichtigt haben könnten‘.“
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











