Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hält eine mögliche „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regelung im Sexualstrafrecht für durchaus denkbar. „Wenn wir uns in anderen Ländern umschauen, gibt es bereits Rechtsordnungen, die das so geregelt haben – und es funktioniert“, sagte die SPD-Politikerin gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Damit nahm Hubig Bezug auf einen Gesetzentwurf der Grünen, über den bereits im April in erster Lesung im Bundestagsplenum beraten worden war. Der Entwurf sieht vor, dass sexuelle Handlungen künftig strafbar sein sollen, wenn sie ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen werden. Der Vorstoß wurde auch von Politikern der Linkspartei und der SPD positiv aufgenommen (Apollo News berichtete).
Derzeit gilt in Deutschland der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Seit der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 macht sich strafbar, wer sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vornimmt. Zuletzt sprach sich das EU-Parlament für eine entsprechende Neudefinition von Vergewaltigung aus: Maßgeblich wäre demnach nicht mehr die Anwendung von Gewalt, sondern das Fehlen einer „freiwilligen, informierten und widerrufbaren“ Einwilligung (Apollo News berichtete).
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