Die EU-Kommission überprüft, ob X Einfluss auf die Bundestagswahl genommen hat. Das ergab eine Anfrage von Nius. Das Nachrichtenportal fragte die Kommission, ob sie im Rahmen des Digital Services Act eine mögliche Beeinflussung prüfe. Die Kommission antwortete: „Alle Informationen, die wir sammeln, auch im Kontext der Wahlen in Deutschland, fließen in das Verfahren ein und werden in dem Rahmen auch berücksichtigt.“
Gegen X laufen zwei Verfahren. Das eine Verfahren wurde im Dezember 2023 eröffnet, das andere am 17. Januar, nachdem Elon Musk mit Alice Weidel ein Gespräch in einem X-Space geführt und eine Wahlempfehlung für die AfD abgegeben hatte. Beim ersten Verfahren wird überprüft, ob X die Regeln befolgt, die im Zusammenhang mit dem DSA für Wahlen gelten.
So heißt es in Artikel 34 des DSA, dass große Internetplattformen „systemische Risiken“ in Bezug auf „alle tatsächlichen oder absehbaren nachteiligen Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte und auf Wahlprozesse und die öffentliche Sicherheit“ ermitteln müssen. Die EU-Kommission hat eine „Aufbewahrungsanordnung“ an X übermittelt. Die Plattform soll vom 17. Januar bis zum 31. Dezember 2025 alle Änderungen an den Empfehlungsalgorithmen aufbewahren.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











