llegale Einwanderer sollen nicht bestraft werden, wenn sie ihre Kinder heimlich in das Land bringen, in dem sie sich letztlich aufhalten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Ein italienisches Gericht hatte gefragt, ob Eltern, die ihre Kinder einschleusen, damit eine unerlaubte Einreise erleichtern. Am 3. Juni stellte der EuGH klar, dass dies nach EU-Recht keine Straftat darstellt. Nach Auffassung des höchsten europäischen Gerichts „übt ein solcher Elternteil lediglich seine Verantwortung gegenüber dem Kind aus“.
In ihrer Entscheidung urteilten die Richter des EuGH: „Ein solches Verhalten stellt keine Beihilfe zur illegalen Einwanderung dar, die das EU-Recht zu bekämpfen versucht, sondern die Ausübung der Verantwortung dieser Person gegenüber den Minderjährigen, die sich aus ihrem familiären Verhältnis ergibt.“ Weiter: „Das EU-Recht schließt daher nationale Gesetze aus, die ein solches Verhalten unter Strafe stellen.“
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