Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wollte zwei Bußgelder gegen den Messengerdienst Telegram wegen zwei Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erwirken – doch dabei erließ es die beiden Bußgeldbescheide von über fünf Millionen Euro gegen das falsche Unternehmen. Nun wurden die beiden Bescheide durch das Amtsgericht Bonn aufgehoben, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Die Justizbehörde hatte Telegram vorgeworfen, keine Möglichkeit eingerichtet zu haben, um rechtswidrige Inhalte auf der Plattform melden zu können. Außerdem soll das Unternehmen keinen rechtlichen Vertreter in Deutschland bestimmt haben.
Das Bundesamt für Justiz verhängte die Bußgelder dabei gegen die Telegram FZ-LLC – doch wie nun das Amtsgericht entschied, war das der falsche Adressat. Zwar tritt die Telegram FZ-LLC online als der Betreiber der App auf – allerdings soll die tatsächliche oder rechtliche Kontrolle der App, also technische Infrastruktur, Nutzerverwaltung und Administration des Dienstes, bei der Telegram Messenger Inc. liegen.
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