Familienministerium verweigert Auskunft, ob NGOs gefördert wurden, über die der Verfassungsschutz Erkenntnisse hat

vor 9 Monaten

Familienministerium verweigert Auskunft, ob NGOs gefördert wurden, über die der Verfassungsschutz Erkenntnisse hat
Bildquelle: Apollo News

Das Bundesfamilienministerium verweigert Auskunft darüber, ob Nichtregierungsorganisationen staatlich gefördert wurden, über die dem Verfassungsschutz Erkenntnisse vorlagen. Das ergab eine Anfrage von Apollo News. Demnach wurden zwischen 2020 und 2024 lediglich zehn Projektträger im Rahmen des sogenannten „Haber-Verfahrens“ überprüft. Eine Anfrage der Linkspartei hatte zuvor ergeben, dass von 2021 bis 2023 während der Ampel-Koalition kein einziger Projektträger überprüft wurde. Im Jahr 2020 waren es zwei, erst 2024 stieg die Zahl sprunghaft auf acht Überprüfungen.

Über das Haber-Verfahren kann die Bundesregierung beim Verfassungsschutz abfragen, ob über Organisationen oder Personen sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorliegen, bevor sie staatliche Fördergelder erhalten. Die Betroffenen erfahren nichts von der Überprüfung. Das Familienministerium unter den damaligen Grünen-Ministerinnen Anne Spiegel und Lisa Paus förderte allein über das Programm „Demokratie leben“ tausende Projekte.

Apollo News wollte vom Ministerium wissen, in wie vielen der zehn überprüften Fälle verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse gemeldet wurden, welchen extremistischen Phänomenbereichen (Links-, Rechtsextremismus oder Islamismus) diese zuzuordnen sind und ob staatliche Förderungen trotz solcher Erkenntnisse fortgeführt wurden.

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