Ende März scheiterten zwei AfD-Politiker sowie ein ehemaliges AfD-Mitglied vor Gericht mit dem Versuch, ihren Waffenschein zu behalten. Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies ihre Klage ab und begründete dies damit, dass der als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt „eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung“ zeige. Die Beschuldigten wiederum hätten sich nicht in ausreichendem Maße von dieser Haltung distanziert.
Das Urteil in Sachsen-Anhalt wurde von den Behörden daraufhin zum Anlass genommen, nun massenhaft die Waffenberechtigung von Mitgliedern zu überprüfen. Nach Angaben des Innenministeriums gegenüber der Süddeutschen Zeitung prüft die Waffenbehörde in Sachsen-Anhalt nun in 76 Fällen, ob Jagd- und Sportwaffenbesitzern die Erlaubnis entzogen werden soll. Insgesamt würden AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt über 330 Schusswaffen verfügen. Der Besitz all dieser Waffen stehe nun zur Disposition.
Dass sich Waffen in den Händen von Verfassungsfeinden befinden würden, sei „eine Gefahr sowohl für den demokratischen Rechtsstaat als auch für jeden einzelnen Bürger“, so Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Die Behörden seien „nunmehr in der Pflicht, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ sämtlicher Mitglieder der AfD des Landesverbandes zu überprüfen.
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