Das Amtsgericht Schweinfurt hat einen Strafbefehl gegen eine Frau aus Coburg erlassen, weil sie ein Bild von Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm in der Öffentlichkeit ausgestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft vermutete dahinter den Versuch, einen Hitlergruß darzustellen, und beantragte einen Strafbefehl wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches.
Das Amtsgericht erließ daraufhin den Strafbefehl über 3.500 Euro in 70 Tagessätzen – die Beschuldigte lehnte ab. Am 12. Mai kommt es deshalb zur Hauptverhandlung, wie das Gericht gegenüber Apollo News bestätigte. Der Grund für die Ablehnung des Strafbefehls: Das Standbild von Lauterbach war eine Momentaufnahme aus einer Rede des Bundesgesundheitsministers, das nicht den Hitlergruß darstellen, sondern den juristischen Umgang mit Gesten, die an das verbotene Zeichen erinnern könnten, vergleichen sollte.
Doch das ignorierte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Für sie war das Zeigen des Standbildes der Versuch, den Hitlergruß öffentlich darzustellen. Die Beschuldigte soll damit willentlich bezweckt haben, dass die Geste von Passanten wahrgenommen werde, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Bereits nach Lauterbachs Rede, die er am 22. Juni 2022 in Magdeburg hielt, hatte die Armbewegung für viel Aufsehen gesorgt und war mehrfach in den Sozialen Medien geteilt worden.
Zu diesem Video fällt mir nur eins ein:
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