Das Hamburger Oberlandesgericht hat eine Schlüsselszene der ARD-Dokumentation „Masterplan – Das Potsdamer Treffen und seine Folgen“ untersagt. Die darin enthaltene Darstellung sei „unwahr“ und verletze das Persönlichkeitsrecht des Staatsrechtlers Dr. Ulrich Vosgerau, der bei dem „Geheimtreffen“ von Potsdam beteiligt war. Der Beschluss des Gerichts datiert auf den 19. Juni 2025 und liegt NIUS vor.
In der von Vosgerau beanstandeten Passage der Doku wird zunächst die Frage gestellt: „Woher weiß Correctiv, was dort besprochen wurde?“ Darauf folgen mehrere Statements von Correctiv-Journalisten zum Quellenschutz, anschließend ein O-Ton von Vosgerau, in dem er sagt, man müsse davon ausgehen, „dass die Information an Correctiv vom Verfassungsschutz selber gekommen ist.“ Durch diese Montage entstehe beim Zuschauer der Eindruck, Vosgerau unterstelle dem Verfassungsschutz, das Treffen heimlich abgehört zu haben.
Dabei geht es dem Juristen um etwas anderes: Tatsächlich habe Vosgerau laut Gericht lediglich vermutet, dass Correctiv über Ort und Zeit des Treffens informiert worden sei, nicht aber über Inhalte. Seine aus dem Kontext gerissene Aussage bezog sich auf einen Hinweis an Correctiv zur Veranstaltung selbst und den (vermeintlich erfolglosen) Versuch, diese per Richtmikrofon abzuhören.
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