Weil sich eine Angestellte des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) geweigert hat, ein Dokument zum Strahlenschutz zu gendern, hat die Behörde, die CDU-Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) unterstellt ist, sie gekündigt. Die Frau wehrte sich – und bekam vor Gericht recht. Trotzdem muss sie in der kommenden Woche erneut vor Gericht erscheinen.
Am 5. Februar startet am Hamburger Landesarbeitsgericht die Berufungsverhandlung und wird eine richtungsweisende Entscheidung treffen. Im Sommer 2025 hatte das Arbeitsgericht Hamburg der Frau recht gegeben: Ihre außerordentliche Kündigung und zwei Abmahnungen wurden als unwirksam erklärt. Doch die Behörde will die Frau unbedingt loshaben, legte Berufung ein.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder.
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