Gericht: Burkini-Verbot im Hotel-Pool „diskriminierend“

vor etwa 2 Stunden

Gericht: Burkini-Verbot im Hotel-Pool „diskriminierend“
Bildquelle: Tichys Einblick

Im Oktober 2025 trafen zwei Schwestern aus Oberösterreich – Jasmina und Boshra A. – für einen Kurzurlaub in einem Hotel im Bundesland Salzburg ein: Die Frauen, eine Juristin und eine Friedensaktivistin, wollten nach der Ankunft zunächst den hoteleigenen Pool nutzen. Als eine der Schwestern an der Rezeption ankündigte, ihren Burkini aus dem Auto zu holen, wurde ihnen der Zutritt zum Pool verweigert. Die Geschäftsführerin begründete dies mit hygienischen Bedenken und der Aussage, Burkinis seien „im Haus nicht gern gesehen“. In einem späteren Telefonat soll sie sinngemäß gesagt haben, man könne damit „vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen, aber nicht in Österreich“.

Die beiden Frauen fühlten sich „maximal entwürdigt und diskriminiert“, berichtet dazu salzburg24. Sie verließen das Hotel noch am selben Tag, die Hotelbetreiberin organisierte und bezahlte sogar einen Wechsel in ein anderes Haus. Dennoch erstatteten die Schwestern Anzeige wegen Diskriminierung. Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau verhängte dann tatsächlich eine Geldstrafe von 100 Euro gegen die Geschäftsführerin. Dagegen legte diese Beschwerde ein – mit der Begründung, es handle sich um hygienische und betriebliche Erfordernisse.

Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde nun als unbegründet zurück. In der schriftlichen Begründung heißt es:

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