Gericht hat entschieden: Polizeieinsatz gegen Schlumpf-Schülerin war rechtswidrig!

vor etwa 1 Jahr

Gericht hat entschieden: Polizeieinsatz gegen Schlumpf-Schülerin war rechtswidrig!
Bildquelle: NiUS

Die Gefährderansprache der Polizei gegenüber der Schülerin, die unter dem Namen Loretta bekannt wurde, ist rechtswidrig! Das entschied das Verwaltungsgericht Greifswald.

Die Schülerin einer Schule in Ribnitz-Damgarten hatte geklagt, nachdem sie im Februar 2024 während des laufenden Unterrichts aus ihrer Klasse geholt worden war. Der Grund: Der Schulleiter der Schule hatte eine anonyme E-Mail mit der Information erhalten, dass die Klägerin staatschutzrelevante Inhalte in sozialen Netzwerken auf ihrem Tik-Tok-Account verbreite. Die Polizeibeamten hatte auf dem Flur gewartet, begleiteten die Schülerin zum Sekretariat zurück und führten dort eine Gefährderansprache durch. Loretta hatte auf TikTok ein Video mit dem Satz gepostet: „Was haben Deutschland und die Schlümpfe gemeinsam? Sie sind blau.“ Eine Sympathie-Bekundung für die AfD.

Im exklusiven Gespräch mit NIUS sprachen Mutter und Tochter damals über die Ereignisse:

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