Das Landgericht Hamburg hat zwei Klagen gegen die linke Plattform Correctiv und fünf ihrer Mitarbeiter zwar abgewiesen, jedoch für die Kläger eine wichtige Sache festgestellt. Konkret geht es um Klagen wegen des angeblichen „Potsdamer Geheimtreffens“, bei dem laut Correctiv ein „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ gefasst worden war.
Die Richter stellten nun fest: Das war keine Tatsachenbehauptung, sondern lediglich eine subjektive Interpretation – diese sei jedoch zulässig. Das wird vom Gericht unter anderem wie folgt erklärt: „Vor dem Hintergrund dieser detaillierten Wiedergabe des Gesprächsverlaufs, mit einer Vielzahl wörtlicher Zitate und der Verwendung indirekter Rede, erkennen Leser, dass andere Passagen des Artikels wertende Zusammenfassungen oder Kommentierungen des Geschehens darstellen.“
Dadurch ist aber zum einen eindeutig, dass das entscheidende Stichwort zur Recherche, nämlich der „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“, keine Tatsache, sondern lediglich die Interpretation von Correctiv war. Genau dieser Wortlaut wurde in zahlreichen Medien breit aufgegriffen. Zum anderen lässt das Landgericht Hamburg diesen Widerspruch als zulässig zu.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











