Ein Pariser Gericht hat Marine Le Pen am Montag wegen Veruntreuung für schuldig befunden. Sie wird damit von der kommenden Präsidentschaftswahl und auch von allen anderen Wahlen in Frankreich für fünf Jahre ausgeschlossen. Zudem droht der französischen Oppositionspolitikerin eine Gefängnisstrafe.
Le Pen soll für die Veruntreuung von EU-Geldern durch ihre Partei im EU-Parlament mitverantwortlich gewesen sein. Mitarbeiter in der Fraktion im EU-Parlament sollen zwischen 2004 und 2016 durch die EU finanziert worden sein, obwohl sie hauptsächlich Parteiarbeit geleistet haben sollen. Der Schaden beträgt laut Staatsanwaltschaft rund 4,5 Millionen Euro.
Zwischen 2004 und 2017 war Le Pen Europaabgeordnete und bis zum Ende ihrer Amtszeit für zwei Jahre Fraktionsvorsitzende der Europafraktion ihrer Partei. Seit Ende September läuft das Verfahren gegen sie und 28 weitere Angeklagte wegen der Vorwürfe der Veruntreuung.
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