Seit dem 20. August müssen sich alle Boxer ab 18 Jahren, die an einer Veranstaltung der Amateurboxvereinigung World Boxing teilnehmen, einem Geschlechtertest unterziehen. Dieser kann als PCR-Test oder mit einem funktionell medizinisch gleichwertigen genetischen Screening-Test durchgeführt werden. Die Einführung des Geschlechtertests ist eine Reaktion auf die Teilnahme von Imane Khelif am Frauenboxen bei Olympia.
World Boxing hat klargestellt, dass es im Boxen nur zwei Geschlechtskategorien gibt, eine männliche und eine weibliche. Boxer dürfen ihr Geschlecht, das bei der Geburt festgestellt wurde, darüber hinaus nicht wechseln. Eine Teilnahme von Transfrauen in der Frauenkategorie ist somit bei dem vom Internationalen Olympischen Komitee anerkannten Boxverband ausgeschlossen. Um in der Frauenkategorie starten zu dürfen, muss eine Boxerin zwei XX-Chromosomen beziehungsweise die Abwesenheit von Y-Chromosomen nachweisen. Wenn eine Geschlechtsentwicklungsstörung vorliegt, darf keine Androgenisierung erfolgt sein. Unter diesem Begriff versteht man alle körperlichen Veränderungen bei einer Frau, die sich als Folge einer vermehrten Wirkung männlicher Hormone, den Androgenen, ausbilden.
Wenn eine Boxerin bei dem Geschlechtertest durchfällt und nicht in der weiblichen Kategorie antreten darf, wird der Fall durch ein medizinisches Expertengremium von World Boxing weiter untersucht. Dabei hat die betreffende Person das Recht auf ein Berufungsverfahren. Verantwortlich für die Testung sind die nationalen Boxverbände, die bei der Anmeldung zu Wettkämpfen den Nachweis über das Geschlecht vorlegen müssen. Bei Nichtvorliegen beziehungsweise einer Fälschung des Tests ist die betreffende Person nicht teilnahmeberechtigt. Das erste Mal wird die neue Regelung bei den World Boxing Championships in Liverpool, die am 4. September beginnen, in der Frauenkategorie angewendet.
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