Grüne fordern „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regel im deutschen Sexualstrafrecht

vor 3 Monaten

Grüne fordern „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regel im deutschen Sexualstrafrecht
Bildquelle: Apollo News

Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts erarbeitet, der noch diese Woche ins Parlament eingebracht werden soll. Anliegen ist die Einführung des sogenannten „Nur-Ja-heißt-Ja“-Prinzips. Sexuelle Handlungen sollen demnach künftig nur dann straffrei sein, wenn alle Beteiligten vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Der Entwurf liegt dem Spiegel exklusiv vor.

Initiatorin des Vorhabens ist Lena Gumnior, die Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss des Bundestages. Die 33-jährige Juristin aus Niedersachsen begründet die geplante Änderung mit bestehenden „erheblichen Schutzlücken“ im geltenden Recht. Bislang stellt Paragraf 177 des Strafgesetzbuches sexuelle Handlungen unter Strafe, die „gegen den erkennbaren Willen“ einer Person vorgenommen werden. Das ist die sogenannte „Nein-heißt-Nein“-Regelung.

Im Entwurf der Grünen soll die maßgebliche Passage künftig lauten, dass strafbar ist, wer eine sexuelle Handlung vornimmt, „ohne dass diese Person dem zugestimmt hat“. Zahlreiche Fälle nicht einverständlicher sexueller Handlungen blieben derzeit straflos oder seien mit erheblichen Nachweisproblemen verbunden, heißt es in der Begründung der Fraktion. Betroffen seien insbesondere Situationen, in denen Betroffene aufgrund von „Schockreaktionen, Passivität, Angst, Machtungleichgewichten, früheren Gewalterfahrungen oder ambivalentem Verhalten“ ihren entgegenstehenden Willen nicht deutlich genug äußern könnten.

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