Warum „sexuelle Identität“ nicht ins Grundgesetz gehört

vor 10 Monaten

Warum „sexuelle Identität“ nicht ins Grundgesetz gehört
Bildquelle: Tichys Einblick

Zwei Wörter entscheiden darüber, ob das Grundgesetz schützt oder schwächt: „sexuelle Identität“. Die CDU-Landeschefs Kai Wegner, Daniel Günther und Hendrik Wüst wollen den Begriff in Artikel 3 verankern. Doch er ist so unpräzise, dass er mehr Unsicherheit stiftet, als er je Schutz bieten könnte.

Das Grundgesetz ist kein Ort für Modebegriffe und kein juristischer Sammelcontainer. Es ist die härteste Norm, die wir haben. Wer dort Unschärfe hineinschreibt, riskiert Missbrauchsdebatten, Schlagzeilen und Vertrauensverlust.

Artikel 3 schützt bisher vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Sprache, Glauben oder politischer Anschauung. Künftig soll auch die „sexuelle Identität“ dazugehören. Damit würde die Norm lauten:

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