Die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, hatte gemeinsam mit Ihrem Mann, Hubertus Brosius-Gersdorf, zu den Plagiatsvorwürfen gegen sie ein Kurzgutachten erstellen lassen. Dieses soll sie nun entlasten: Die Vorwürfe seien „unbegründet“ und hätten „keine Substanz“, heißt es einer Stellungnahme zu dem Gutachten, das Apollo News vorliegt. Das Gutachten unterliegt explizit der Vorläufigkeit.
Die beiden Anwälte Michael Quaas und Peter Sieben prüften mehrere Stellen in der Promotion Brosius-Gersdorfs auf ähnliche oder nahezu gleichlautende Fußnoten, ähnlich oder gleichlautende Textstellen sowie Ähnlichkeiten in Überschriften.
Der Plagiatsjäger Stefan Weber hatte in der Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf „23 Textparallelen“ zur Habilitation ihres Ehemanns gefunden. Selbst wenn die einzelnen Vorwürfe stimmen würden, sei die „Wissenschaftlichkeit der Arbeiten“ nicht infrage gestellt, stellen Brosius-Gersdorfs Anwälte jetzt fest. „Die hierzu erforderliche Schwelle wird sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht bei Weitem nicht er-reicht“, heißt es dazu im Gutachten. Wenn überhaupt etwas an den Vorwürfen dran wäre, würden sie, aufgrund des späteren Veröffentlichungsdatums, Brosius-Gersdorfs Ehemann treffen, heißt es.
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