Wegen der Wortwahl „Arschgesicht“ wurde ein Mann aus Nordrhein-Westfalen zu einer Geldstrafe verurteilt, berichtet Nius. Die Staatsanwaltschaft Bonn wirft dem Beschuldigten vor, den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Juli 2023 auf Facebook beleidigt zu haben: „korrupt, inkompetent, völlig ideologisch verseucht….. halt ein Arschgesicht“, kommentierte der Mann über Habeck.
Der Grünen-Politiker erstattete erfolgreich Anzeige: Die Staatsanwaltschaft beantragte wegen der Beleidigung eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro. Das Amtsgericht Euskirchen kam der Forderung gemäß Paragraf 185 des Strafgesetzbuches nach. Wegen der „gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung“ wurde der Fall auch unter Paragraf 188 eingeordnet.
Wegen dieses Paragrafen waren bereits andere Fälle bekannt geworden, in denen Habeck persönlich gegen angeblich beleidigende Inhalte vorgegangen war. Am 12. November kam es beispielsweise wegen des auf Habeck bezogenen Zitierens des Begriffs „Schwachkopf“ zu einer Hausdurchsuchung in Bayern, auch die angebliche Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole sorgte für ein ähnliches Vorgehen (Apollo News berichtete hier und hier).
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