Der Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck (CDU) steht im Zentrum einer grundlegenden ethischen und rechtspolitischen Debatte.
Hat er das in Deutschland geltende Verbot der Leihmutterschaft bewusst umgangen? Die Rechtslage ist eindeutig. Kommerzielle Leihmutterschaft ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz sowie dem Adoptionsvermittlungsgesetz verboten.
Dieses Verbot dient dem Schutz von Frauen vor Ausbeutung und dem Schutz von Kindern vor Kommerzialisierung. Zugleich soll verhindert werden, dass menschliches Leben zum Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen wird.
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