Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat bestätigt, dass das hessische Justizministerium die Einstellung einer muslimischen Bewerberin für den Richter- oder Staatsanwaltsdienst ablehnen durfte, weil sie bei Verhandlungen ein Kopftuch tragen will. Die 1. Kammer wies die Klage der Rechtsanwältin ab, wie das Gericht am Montag mitteilte (Aktenzeichen 1 K 2792/24.DA).
Die Bewerberin hatte erklärt, das Kopftuch sei für sie religiös verpflichtend. Sie wolle es auch im Gerichtssaal nicht ablegen. Das Ministerium sah darin einen Konflikt mit den Anforderungen an Richter und Staatsanwälte. Entscheidend sei, dass Gerichte nach außen eindeutig neutral auftreten und Verfahrensbeteiligte keine religiöse Einflussnahme wahrnehmen.
Das Gericht schloss sich dieser Bewertung an. Nach Auffassung der Kammer durfte das Ministerium die Eignung der Bewerberin verneinen. Die Vorgabe, während Verhandlungen auf ein religiös geprägtes Kleidungsstück zu verzichten, sei mit der Religionsfreiheit vereinbar. Maßgeblich sei, dass die Justiz als staatliche Institution ein neutrales Erscheinungsbild wahren müsse.
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