Der Ausschluss des rheinland-pfälzischen AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen hat Unterstützung in der Süddeutschen Zeitung gefunden. „Endlich nutzt ein Gremium mal eines der Instrumente, die die Demokratie für den Kampf gegen ihre Feinde bereithält. Ein Paragraf in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung ist genau dafür da, einen Hetzer wie Joachim Paul gar nicht erst in die Nähe der Macht kommen zu lassen“, schreibt Detlef Esslinger, stellvertretender Ressortleiter Innenpolitik.
Im Kommentar heißt es, das Bundesverfassungsgericht habe ein NPD-Verbot einst mit der Begründung abgelehnt, „die Partei sei zu unbedeutend“. Über die AfD lasse sich das nicht mehr sagen, „ein Verbotsverfahren kommt trotzdem nicht in Gang“. Artikel 18 des Grundgesetzes ermögliche den Entzug von Grundrechten bei Personen, „die diese für den Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen“. Dieser Artikel sei „wie geschaffen zur Anwendung etwa beim Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke“, werde aber nicht genutzt, „aus Sorge, die Höckes im Land könnten darüber zu Märtyrern werden“.
Esslinger schreibt, man müsse nicht darauf hoffen, „dass es den demokratischen Kräften gelingen möge, mit guter Politik und guter Kommunikation die Rechtsextremisten wieder bedeutungslos zu machen“. Stattdessen gebe es „noch ein Instrument, eines, das bisher weitgehend unbekannt war“. Der Wahlausschuss der rheinland-pfälzischen Stadt Ludwigshafen habe den Mut gehabt, den „mehrere Verfassungsorgane bisher nicht aufgebracht haben: ein vorliegendes Instrument anzuwenden“.
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