„Hoher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“: Münchner Polizei fahndet erst nach vier Monaten mit Fotos nach mutmaßlichen Vergewaltigern

vor 10 Monaten

„Hoher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“: Münchner Polizei fahndet erst nach vier Monaten mit Fotos nach mutmaßlichen Vergewaltigern
Bildquelle: NiUS

Nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung im Mai 2025 hat die Münchner Polizei am Montag Fotos der zwei Verdächtigen veröffentlicht. Nur einen Tag später wurde die Fahndung aber schon wieder eingestellt.

Ganze vier Monate hielt die Polizei die Aufnahmen der zwei mutmaßlichen Vergewaltiger zurück, bevor sie sich am Montag mit Überwachungsaufnahmen einer Tiefgarage, dem Tatort der mutmaßlichen Vergewaltigung, an die Öffentlichkeit wandte. Als ein User auf X die lange Zeitspanne zwischen Tat und Veröffentlichung der Fahndungsbilder anspricht, antwortet die Polizei: „Eine Öffentlichkeitsfahndung ist ein hoher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Es werden erst alle anderen Ermittlungsansätze ausgeschöpft, bevor eine Veröffentlichung erfolgen darf.“

Die beiden Männer sollen im Mai eine 17-Jährige in einer Tiefgarage am Münchner Karlsplatz (Stachus) vergewaltigt haben. Die 17-Jährige, so berichtete es die Polizei, soll die beiden Männer am späten Abend des 30. Mai am Stachusbrunnen kennengelernt haben, nach einiger Zeit seien die drei dann gemeinsam in eine nahegelegene Tiefgarage gegangen, wo es zu der Vergewaltigung gekommen sein soll. Die 17-Jährige zeigte die Tat am folgenden Tag an.

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