Nachdem die Bundesregierung im vergangenen Jahr das freiwillige Aufnahmeprogramm für Afghanen beendete und bereits erteilte Zusagen in Hunderten Fällen zurückzog, hat ein Großteil der Betroffenen vor deutschen Gerichten gegen diese Entscheidung Klage eingereicht.
Nach Informationen der NGO Kabul Luftbrücke sind derzeit rund 180 Verfahren an deutschen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten anhängig, wie Eva Beyer, Sprecherin der Organisation, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mitteilte. Zusätzlich seien „18 Verfassungsbeschwerden in Vorbereitung“. Da in einem Verfahren meist über eine Familie entschieden wird, sind von jedem Verfahren durchschnittlich fünf Personen betroffen.
Die derzeitige Bundesregierung hatte sich bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das freiwillige Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan auslaufen zu lassen. Daran anknüpfend wurde nicht bloß auf die Erteilung weiterer Aufnahmezusagen verzichtet, sondern auch bestehende Zusagen zurückgezogen. Personen, die hiergegen klagten, wurde eine Geldleistung angeboten, wenn sie im Gegenzug auf die erteilte Zusage verzichten und die Rücknahme der Klage zusichern. Dieses Angebot wurde in der Praxis von vielen Betroffenen abgelehnt.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











