Deutschlands Landesmedienanstalten spielten lange eine eigentlich kaum beachtete Rolle: Sie waren mit den Formalien des privaten Rundfunks beschäftigt, etwa der Vergabe von Sendelizenzen und Jugendschutzvorgaben. All das änderte sich im Jahr 2020 schlagartig – aber zunächst geräuschlos. Mit dem neuen Medienstaatsvertrag bekamen diese Behörden vom Staat eine völlig neue Machtfülle: Auf einmal erhob man sie zu staatlichen Wächtern über die Einhaltung einer „journalistischen Sorgfaltspflicht“ aller im Netz angebotenen Medien.
Die offiziell „staatsfernen“, aber staatlich besetzten und mit staatlichen Befugnissen ausgestatteten Medienanstalten haben seitdem per Gesetz den Auftrag, zu entscheiden, welche Medien solchen journalistischen Pflichten entsprechen und welche nicht. Und sie können im Zweifel Sanktionen bis hin zur Sperrung verhängen. Das spüren jetzt neue Medien wie etwa der Podcaster „Ben Ungeskriptet“, der nun ins Visier der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen geraten ist.
Weil ihr die Fragestellung des Hosts in einem millionenfach angeklickten Video-Interview mit AfD-Politiker Björn Höcke nicht gefiel, erhielt er ein sogenanntes „Hinweisschreiben“ der Landesmedienanstalt, das ihn zu Änderungen am Video auffordert. Es ist der erste Schritt vor einem formellen Verfahren der Behörde gegen ihn.
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