In Sachsen werden derzeit zahlreiche Anhänger der AfD mit Waffenbesitz auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft. Hintergrund ist die rechtskräftige Einstufung des AfD-Landesverbandes durch den Verfassungsschutz als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“.
Nach Angaben des sächsischen Innenministeriums hat der Verfassungsschutz in diesem Zusammenhang 71 AfD-Mitglieder an die zuständigen Waffenbehörden gemeldet. Diese sollen beurteilen, ob die Betroffenen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Besitz von Schusswaffen erfüllen. Bislang wurden 69 Prüfverfahren eingeleitet. In zwei Fällen stellten die Behörden Beanstandungen fest, die übrigen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Ende Juni waren den Behörden laut Innenministerium 82 Personen bekannt, die der AfD oder ihrer inzwischen aufgelösten Jugendorganisation angehört haben und im Besitz eines Waffenscheins waren. Zusammen verfügten sie über 249 registrierte Schusswaffen.
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