Ludwigshafen ist zum Symbol für die Aushöhlung des Grundgesetzes und des willkürlichen Entzugs des passiven Wahlrechts nach Maßgabe der Gesinnung geworden. Nachdem der Kandidat der AfD, Joachim Paul, einfach von der Wahlliste für die Wahl zum Oberbürgermeister von einem zweifelhaften Wahlausschuss gestrichen wurde, hat der Kandidat, der Beamter und Landtagsabgeordneter ist, dagegen Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat in einem Bescheid die Klage abgelehnt. Aus der Begründung wird deutlich, dass sich die Richter wohl eher von der Gesinnung, als vom Recht leiten ließen (TE berichtete).
Dagegen reichte Joachim Paul Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Die Hoffnung darauf, dass Paul Recht widerfährt, war gering, denn wir sind immer noch in Rheinland-Pfalz, in dem Bundesland, in dem die SPD zur letzten Landtagswahl 2021 35,7 Prozent holte, in der letzten INSA-Umfrage sie aber nur noch bei 21 Prozent steht, während die AfD 2021 8,3 Prozent von sich überzeugen konnte, sie laut der letzten INSA-Wahlumfrage aber bei 19 Prozent stünde. Ähnlich fällt der Vergleich der Landtagswahl mit der Bundestagswahl von 2025 aus.
In der Begründung des OVG wird politische Intention deutlich und verrät das OVG ungewollt überdies die politische Choreographie. So heißt es in der Begründung des OVG:
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