Die linksradikale Gruppe „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ hat vor Gericht gegen den Verfassungsschutz gesiegt. Dieser darf sie in seinem Bericht für das Jahr 2024 nicht als „gesichert linksextremistisch“ bezeichnen. Die Begründung könnte auch in der Beurteilung rechter Gruppen neue Maßstäbe setzen.
Die antizionistische Gruppe „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht einen Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz erzielt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss seinen Bericht für das Jahr 2024 in mehreren Passagen ändern oder streichen. Darin war der Berliner Verein als „gesichert extremistisch“ und „linksextremistisch“ geführt worden.
Nach Auffassung des Gerichts reicht die klar antiisraelische Haltung des Vereins und auch seine Verneinung des Existenzrechts Israels nicht aus, um diese höchste Einstufung zu rechtfertigen. Entscheidend sei vielmehr, ob die „Jüdische Stimme“ durch öffentliche Äußerungen hinreichend deutlich Gewalt „propagiere und fördere“. Das sah die Kammer für das Jahr 2024 nicht als ausreichend belegt an.
Wieland Hoban ist Vorsitzender der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost“.
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