Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg hat sich gegen ein Parteiverbotsverfahren der AfD auf Bundesebene ausgesprochen. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärte die CDU-Politikerin und ehemalige Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz, „ein Verbotsverfahren hat zum jetzigen Zeitpunkt wenig Aussicht auf Erfolg.“
Während ihrer Zeit als Verfassungsschützerin war sie auch an der Bewertung des Inlandsgeheimdienstes der AfD als „rechtsextremer Verdachtsfall“ beteiligt, der Vorstufe zur Hochstufung als „gesichert rechtsextrem“. Diesen letzten Schritt hatte der Verfassungsschutz im Mai vollzogen, nachdem das dazugehörige Gutachten vom Cicero veröffentlicht wurde. Die AfD klagte jedoch vor dem Verwaltungsgericht Köln, woraufhin die Behörde eine Stillhaltezusage abgab (Apollo News berichtete).
Aus ihrer Zeit beim Verfassungsschutz kennt Badenberg also die Abläufe und war auch an dem gescheiterten Verbotsverfahren gegen die NPD beteiligt. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden in seinem Urteil klar benannt: Es reicht nicht, dass eine Partei verfassungsfeindliche Positionen vertritt“, erklärte sie dazu. Eine Partei müsse aktiv kämpferisch gegen das Grundgesetz, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren.
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