Die Pläne der Bundesregierung für eine Reform der Einkommensteuer laufen aus Sicht der AfD eher auf eine Belastung als auf eine Entlastung des Mittelstandes hinaus. Geplant ist unter anderem die Anhebung des Grundfreibetrags. Zudem sollen unterschiedliche Regelungen für den Spitzensteuersatz gelten. Die genaue Ausgestaltung der Gegenfinanzierung ist noch offen. Für Selbstständige, Handwerksbetriebe und Personenunternehmen könnten sich daraus unterschiedliche Effekte auf die Steuerlast ergeben.
Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, vermutet einen einzigen Etikettenschwindel: „Bundeskanzler Merz und Finanzminister Klingbeil verkaufen eine Entlastung, die in der Praxis kaum greift. Ein minimal angehobener Grundfreibetrag nützt Betrieben wenig, wenn gleichzeitig höhere Spitzensteuersätze oder neue Belastungen drohen. Besonders Selbstständige und mittelständische Unternehmen, die investieren, ausbilden und Arbeitsplätze sichern, würden dadurch direkt getroffen.“
Die AfD-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag ‚Programm für Deutschland – Ein neuer Weg für die Ertragsteuern – Grundlegende Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen‘ (BT-Drs. 21/589) hingegen ein klares Gegenmodell vorgelegt. Alle Erträge sollen einheitlich mit 25 Prozent besteuert werden – egal ob Unternehmer, Arbeitnehmer oder Selbstständiger. Alle Steuerausnahme-Tatbestände werden abgeschafft. Familien profitieren von hohen Freibeträgen. Für Erwachsene sind es 15.000 Euro, für Kinder 12.000 Euro. Familien mit drei Kindern zahlen erst ab 70.000 Euro Steuern und dann nur 25 Prozent.
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