Gefeuert, weil sie nicht gendern wollte? – Zweite Instanz gibt Klägerin recht

vor 5 Monaten

Gefeuert, weil sie nicht gendern wollte? – Zweite Instanz gibt Klägerin recht
Bildquelle: Tichys Einblick

Selbst bei so manch ewig-morgigen First- und Second-class-Mitarbeitern in ARD und ZDF spricht sich allmählich herum, dass die „gegenderte“ Sprache (Bürger*I_/:nnen und Co.) den meisten Leuten gegen den Strich geht und dass dieses „Gendern“ gegen die geltenden Regeln der deutschen Rechtschreibung steht. Der Höhepunkt dieses Irrsinns und dieser Sprachbarbarei scheint überschritten. Von den Pamphleten gewisser rot-rot-grüner Parteien, deren Claque-Blättern, der LSBTIQ*-Lobby und gewissen Kirchenfürsten abgesehen.

Nun hat sich eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) durchaus sprachsensibel und sprachkompetent geweigert, in einem sicherheitsrelevanten Dokument, konkret einer Strahlenschutzordnung, zu „gendern“. Ihre Vorgesetzten forderten sie daraufhin auf, das Papier gendergerecht zu überarbeiten und dabei Gender- und Paarformen konsequent zu nutzen.

Die Frau argumentierte: „Der Strahlenschutzbeauftragte führt ein Amt aus, das unabhängig ist vom biologischen Geschlecht.“ Und die mutige Mitarbeiterin betonte überzeugend:

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