Nun soll sie also kommen, die Videoüberwachung mit Gesichtserkennung dank Künstlicher Intelligenz (KI). In Hessen will die CDU sie zuerst einführen, später bundesweit. Das Pilotprojekt soll eine „Videoschutzanlage“ im Frankfurter Bahnhofsviertel werden. Offenbar hält man es für nötig. Von dieser „Schutzanlage“ werden aber nicht nur die Bahnhofskriminellen aufgezeichnet und durch KI gesichtet, sondern alle Reisenden und Passanten. Grundsätzlich sollen nur Bewegungsmuster wie „Faustschläge oder Taschendiebstähle“ mittels KI aus dem Videomaterial herausgefiltert werden, wie es im neuen hessischen Polizeigesetz vom letzten Dezember heißt. Aber zur Abwehr „erheblicher Gefahren“ kann auch die biometrische Gesichtserkennung via KI zum Einsatz kommen. „Keiner will chinesische Verhältnisse bei der Videoüberwachung“, heißt es nun wiederum vom zuständigen Minister Roman Poseck (CDU). Aber um ein „Höchstmaß an Sicherheit“ geht es dann eben doch, das man anscheinend nicht mehr anders erreichen kann.
Man hatte übrigens schon gehört, dass KI der Polizei nützlich sein kann. Die Gewalt-Aufstände einer angeblichen „eritreischen“ Oppositionspartei (im mittelhessischen Gießen) durchleuchteten die hessischen Beamten auch mittels KI, wie es hieß, um Personen und Handlungsweisen (?) zu identifizieren. Im Sport gibt es so etwas ja auch schon. Die Anwendung von KI hat also nicht unbedingt etwas mit der systematischen Überwachung des öffentlichen Raums zu tun. Das Videomaterial aus Gießen war von den Gewalttätern selbst veröffentlicht worden.
Es ist aber nicht nur das. Auch die Vorratsdatenspeicherung ist in der neuen klein-großen Koalition wieder ein Thema. Auch hier sollen wiederum anlasslos die Kommunikationsspuren aller Nutzer, gleich ob am Handy oder Computer, gleichermaßen abgespeichert werden. Damit wird der Bürger wieder etwas gläserner. Die Eingrenzung (oder gleich ganz Abschaffung) des Bargelds wird das Übrige tun. Anlasslos – das bedeutet, dass kein Richter über die Abhörmaßnahme entscheiden muss.
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