So sieht eine saftige Ohrfeige vor Gericht aus: Das Landgericht München gibt der Klage des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm gegen das ZDF und seinen Agitprop-Clown Jan Böhmermann in vier von fünf Punkten recht.
Schönbohm hatte Böhmermann und den Sender wegen der Verbreitung von Fake News verklagt. Durch haltlose Falschbehauptungen, insbesondere durch die Unterstellung, der Cyber-Sicherheitschef unterhalte Verbindungen zum russischen Geheimdienst, hatte Böhmermann der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den Vorwand geliefert, Schönbohm Knall auf Fall von seinem Posten zu entfernen.
Das Landgericht München befand jetzt: Böhmermanns Verleumdungen über angebliche Geheimdienstkontakte Schönbohms und drei weitere Unterstellungen in dessen Sendung, die auch auf den Netzseiten des ZDF weiterverbreitet wurden, stellen eine „unwahre, das Persönlichkeitsrecht verletzende Tatsachenbehauptung“ dar, welche die Grenzen des Zulässigen überschreiten.
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