„Könnte einen Märtyrerstatus verschaffen“: Söder stellt sich gegen AfD-Verbot

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„Könnte einen Märtyrerstatus verschaffen“: Söder stellt sich gegen AfD-Verbot
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Bayerns Ministerpräsident und CSU-Vorsitzender Markus Söder hat einem AfD-Verbotsverfahren eine deutliche Absage erteilt. In einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen erklärte Söder, seine Staatsregierung werde „keinen Verbotsantrag stellen“. Ein solches Verfahren könne der AfD lediglich „einen Märtyrerstatus verschaffen“, zudem sei der Ausgang „rechtlich völlig ungewiss“. Damit stellt sich der CSU-Chef gegen jüngste Vorstöße aus den eigenen Reihen, zumindest ein Teilverbot des Thüringer AfD-Landesverbands prüfen zu lassen.

Neben dem Umgang mit der AfD äußerte sich Söder ausführlich zu den Reformplänen der schwarz-roten Bundesregierung. Grundsätzlich unterstütze er die Vorschläge der Rentenkommission, zog bei einem Punkt jedoch eine klare rote Linie. „Die Minijobs bleiben“, sagte der CSU-Chef. Man könne zwar darüber sprechen, wie Menschen mit Minijobs besser gegen Altersarmut abgesichert werden könnten. „Aber eine Abschaffung wäre falsch und würde wichtigen Branchen wie der Gastronomie, dem Einzelhandel oder der Landwirtschaft schwer schaden.“ Außerdem würden viele Menschen dadurch die Möglichkeit eines Hinzuverdienstes verlieren. Die eigentlichen rentenpolitischen Reformen seien vielmehr „die Abschaffung der Rente mit 63 und der Einstieg in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge“.

Auch bei der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung mahnte Söder Augenmaß an. Ziel müsse vor allem die Stabilisierung der Beiträge sein. Gleichzeitig dürften Forschung und Investitionen in der Pharmaindustrie nicht geschwächt werden. Besondere Bedeutung maß der Ministerpräsident zudem der Krankenhausreform bei. Entscheidend sei, dass die medizinische Versorgung in allen Regionen Bayerns auf hohem Niveau erhalten bleibe. Dabei müsse zwischen dem Erhalt eines Krankenhausstandorts und dem konkreten medizinischen Angebot unterschieden werden. Standorte könnten bestehen bleiben, auch wenn sie künftig andere Aufgaben wie Notfallversorgung, Rehabilitation oder Pflege übernähmen.

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