Es kommt in Europa in Mode, sich des Spitzenpersonals unliebsamer Parteien zu entledigen, indem man sie persönlich aus dem Rennen nimmt und damit der Partei schadet. Warum mühsam eine Partei verbieten, wenn man einfach die Vorsitzende an der Kandidatur hindern kann?
Das Urteil gegen Marine Le Pen in Frankreich und der Entzug ihres passiven Wahlrechtes eröffnet die Frage, ob so etwas auch in Deutschland als Option rechtlich möglich wäre. Konkret: Wenn man die AfD nicht verbieten kann, warum nicht die relevanten Köpfe der Partei mit Hilfe von Gerichten kaltstellen, sodass sie schlicht nicht mehr zur Wahl antreten können?
Marine Le Pen verlässt nach dem Urteil das Gericht.
Wenn man der AfD mit anderen Mitteln nicht beikommt und ein Parteiverbotsverfahren nicht nur langwierig, sondern auch aussichtslos erscheint, dann könnte es doch einigen als attraktive Alternative für Deutschland erscheinen, doch wenigstens Alice Weidel, Björn Höcke, Tino Chrupalla und anderes Spitzenpersonal daran zu hindern, wieder in ein Parlament einzuziehen, um damit der Partei langfristig und nachhaltig zu schaden.
Es sei „kein Beinbruch“ wenn einer Partei das Spitzenpersonal abhandenkommt, kommentierte nun der Kollege Nikolaus Busse zum Gerichtsurteil im Fall Marine Le Pen in der FAZ angesichts der Tatsache, dass sie durch das Urteil nicht mehr für das Amt des französischen Präsidenten kandidieren kann, da man ihr das passive Wahlrecht mit sofortiger Wirkung entzog.
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