Am Frankfurter Hauptbahnhof gilt seit dem 1. Mai ein Alkoholverbot. Die Deutsche Bahn untersagt den Konsum im Bahnhof, auf dem Bahnhofsgelände, auf den Bahnsteigen und auf den Zuwegen. Auch alkoholische Getränke dürfen nicht mehr mitgeführt werden, wenn sie für den Konsum vor Ort bestimmt sind. Verschlossene Flaschen oder Dosen zum Transport bleiben erlaubt.
Ausgenommen sind Geschäfte, Gastronomie und zugehörige Gastroflächen, in denen Alkohol verkauft oder ausgeschenkt wird. Kontrolliert wird das Verbot durch Mitarbeiter der DB Sicherheit. In einer 14-tägigen Einführungsphase soll zunächst informiert werden. Bei Verstößen kann ein Platzverweis erfolgen, bei Wiederholung auch ein Hausverbot.
Sie will auswerten, wie das Verbot angenommen wird und welche Wirkung es entfaltet. Der Frankfurter Hauptbahnhof liegt an einem der bekanntesten Kriminalitätsschwerpunkte Deutschlands. Offiziell spricht die DB von mehr Sicherheit und Sauberkeit, die man sich durch die Maßnahmen erhoffe
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