Die Diskussion über den Umgang mit AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst spitzt sich zu. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und Thüringens Innenminister Georg Maier (beide SPD) kündigten ein entschlossenes Vorgehen für den Fall an, dass die Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz gerichtlich bestätigt werden sollte.
„Solange die AfD nicht verboten ist, halte ich es grundsätzlich für rechtlich schwierig, Parteimitglieder zu benachteiligen“, sagte Woidke dem Handelsblatt. Das Grundgesetz garantiert den Gleichbehandlungsgrundsatz auch für Parteimitglieder. Sollte das Verwaltungsgericht Köln jedoch die Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestätigen, müsse man prüfen, „ob Menschen, die etwa als Wortführer dieser Partei auftreten, in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes tragbar sind – etwa als Beamte mit besonderer Treuepflicht gegenüber dem Staat“. Diese Treuepflicht gelte „rund um die Uhr, nicht nur während der Arbeitszeit“.
Auch Thüringens Innenminister Maier sieht Handlungsbedarf. Er verwies auf eine Arbeitsgruppe der Innenminister von Bund und Ländern, die derzeit mögliche Konsequenzen vorbereitet. „Die Arbeitsgruppe muss jetzt zügig arbeiten, weil wir jede Woche mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln rechnen“, sagte Maier. Ergebnisse sollen bis zur nächsten Innenministerkonferenz im Dezember vorliegen. Ziel sei ein bundeseinheitliches Vorgehen, sollte die AfD-Einstufung vor Gericht Bestand haben.
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











