Wenn der Staat beginnt, einzelne Journalisten herauszugreifen, geht es nicht um den Einzelfall. Es geht um Machtdemonstration, um Abschreckung – und um die Frage, wie weit staatliche Kontrolle über publizistische Inhalte inzwischen reicht. Der Fall Alexander Wallasch zeigt, wie sich die Medienaufsicht still und leise zu einer autoritären Instanz der Inhaltsbewertung entwickelt. Die Landesmedienanstalt Niedersachsen hat gegen den Journalisten Beschwerde erhoben. Sowohl ihr Schreiben als auch Wallaschs Klage dagegen sind nun publiziert.
Eine der bekanntesten Parolen der Antifa lautet: „Einen hat’s getroffen, gemeint sind wir alle.“
Skandiert wird sie regelmäßig dann, wenn Autonome oder linke Aktivisten von staatlichen Maßnahmen betroffen sind – etwa von Hausdurchsuchungen, Strafverfahren oder Vereinsverboten. Gemeint ist damit nicht der individuelle Fall, sondern das Prinzip: Der konkrete Zugriff gilt als Blaupause, als Signal, als Akt der Einschüchterung, der über die betroffene Person hinausweist. Das ideologische Gegenstück auf der anderen Seite stammt von Mao: „Bestrafe einen, erziehe hundert.“ Beide Sätze ergänzen sich wie Yin und Yang.
Unabhängig von ihrer linksradikalen Herkunft ist diese Parole in ihrer Abstraktheit richtig – wie der aktuelle Fall Alexander Wallasch zeigt. Die Landesmedienanstalt Niedersachsen geht derzeit gegen den Journalisten vor und hat drei seiner Artikel beanstandet. Drei Texte – aus Tausenden, die auf seiner Nachrichtenseite alexander-wallasch.de veröffentlicht sind. Grundlage der Beanstandungen ist der Medienstaatsvertrag, ein Regelwerk, das dem Staat erlaubt, redaktionelle Inhalte nicht nur zu beobachten, sondern als sorgfaltswidrig oder unzulässig einzustufen und zu sanktionieren. Für jeden einzelnen Text veranschlagt die Behörde 2.500 Euro „Verwaltungsgebühren“, womit kleinere Medien existenziell bedroht werden können.
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