Am 17. März 2026, exakt 797 Tage nach der Veröffentlichung jener Recherche, die Deutschland in einen moralischen Taumel stürzte, fiel im Landgericht Berlin II ein Urteil, das mehr ist als ein juristischer Etappensieg. Die 27. Zivilkammer verbot Correctiv, Kernsätze des Artikels „Geheimplan gegen Deutschland“ weiter zu verbreiten, darunter auch die zentrale Losung eines „Masterplans zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“. Die nun veröffentlichte Urteilsbegründung unterstreicht: Zahlreiche Kernaussagen von Correctiv waren Falschbehauptungen.
Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy hat vor dem Landgericht Berlin gegen die Kernaussagen des Correctiv-Berichts zum Potsdam-Treffen „Gemeinplan gegen Deutschland“ geklagt und gewonnen. Auf dem Kurznachrichtendienst X zitiert ihr Rechtsanwalt Carsten Brennecke nun aus der vernichtenden Urteilsbegründung.
Gerrit Huy mit ihrem Anwalt Carsten Brennecke
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