Bisher hatte jeder Wahlberechtigte in Baden-Württemberg eine Stimme und wählte damit den Wahlkreiskandidaten und die Parteiliste zugleich. Bei der Landtagswahl am 8. März hat zum ersten Mal jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen – wie bei der Bundestagswahl: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat im Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme eine Parteiliste. Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen, 70 aus den Wahlkreisen, mindestens 50 über die Landeslisten der Parteien.
Für die Zweitstimme musste jede Partei eine eigene Landesliste mit weiteren Kandidaten aufstellen. Die im Landtag vertretenen Parteien Grüne, CDU, SPD, FDP und AfD haben das für die Listenplätze 1 bis 20 getan. Auch Die Linke hat eine Liste aufgestellt.
Neu ist auch die Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre. Wählen darf, wer seit wenigstens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat und im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde eingetragen ist.
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