Laut Verfassungsschutz verletzt Kritik an Grundrechts-Einschränkungen das Demokratie-Prinzip. Konkret steht im AfD-Gutachten, dass Missstände in Deutschland von Vertretern der Partei „bewusst entstellt und überspitzt verallgemeinert“ werden. Bei der Beschreibung der „gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland“ ginge es der AfD nicht um ein mit Augenmaß gefälltes Urteil, sondern um die „Diffamierung der Einrichtungen des Staates und der etablierten politischen Parteien“.
Angeblich würde so der Eindruck entstehen, dass die Demokratie selbst Ursache für die Missstände sei – damit würde das Vertrauen in eben jene untergraben. Als Beispiel wird eine Aussage des AfD-Abgeordneten Hannes Gnauck aufgeführt. Er kritisierte am 25. Februar 2022 auf einer Veranstaltung die Einschränkung der Grundrechte: „Unsere Grundrechte, liebe Freunde, sind kein Privileg, das allein der Willkür der Oligarchie aus Altparteien, Pharmalobby und Meinungsmachern unterliegt.“ Laut Verfassungsschutz würde Gnauck damit allen Parteien unterstellen, einer Oligarchie anzugehören.
Im Gutachten finden sich zahlreiche solcher Äußerungen, die sich auf die Einschränkung der Grundrechte während der Corona-Pandemie beziehen. Im Juni 2022 kritisierte zum Beispiel die EU-Abgeordnete Christina Anderson auf Facebook die Verlängerung des EU-Impfzertifikates um ein Jahr. Sie bezeichnete das Impfzertifikat als „Grundrechte-Bezugsschein“.
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