Der Versuch, Abtreibung im Hauruckverfahren noch vor den Neuwahlen zu legalisieren, ist gescheitert: Nachdem im November 2024 eine fraktionsübergreifende Gruppe von 328 Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche eingebracht hatte, war dieser nach der Ersten Lesung Anfang Dezember in den Rechtsausschuss überwiesen worden. Dort fand am 10. Februar eine Sachverständigenanhörung statt, in der elf Experten, in der Mehrheit Juristen, ihre Sicht auf das Gesetz darlegten.
Mediales Dauerfeuer vermittelte den Eindruck eines Politkrimis und suggerierte eine Dringlichkeit, die nicht vorliegt: Das geltende Recht ist zwar, wie Beatrix von Storch während der Anhörung anmerkte, „schwer erträglich“ für Befürworter wie Gegner von Abtreibung. Allerdings sorgt es zweifellos dafür, dass Frauen, die abtreiben wollen, dies tun können, während zumindest pro forma der Anspruch weiterbesteht, dass jedem menschlichen Leben bedingungslos Würde zukomme. Die Preisgabe dieses Grundsatzes würde zwangsläufig in Sozialdarwinismus münden.
Andererseits machten die Befürworter keinen Hehl daraus, dass sie das Gesetz so schnell wie möglich durchpeitschen wollten, weil aufgrund der zu erwartenden veränderten Mehrheitsverhältnisse eine Änderung in der nächsten Legislaturperiode unwahrscheinlich ist. Obwohl die Bereitschaft, den eigenen Willen gegen sich abzeichnende demokratische Mehrheiten durchzusetzen, hochgradig undemokratisch ist, und einen Mangel an Respekt gegenüber den Wählern demonstriert, klagen die Initiatoren des Antrags ihrerseits Union und FDP an – diese hätten in „unparlamentarischer“ Weise den Prozess verschleppt.
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