In ihrer von einer renommierten Bonner Anwaltskanzlei verbreiteten Erklärung hat die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, ihre umstrittenen Positionen keineswegs abgeschwächt. Die Menschenwürde müsse „abwägungsfähig“ sein oder gar nicht erst für ungeborenes Leben gelten, heißt es darin. Zugleich schreibt sie, Politiker würden „für sich zu Recht stärkeren Schutz vor verbalen Angriffen fordern“.
Vor allem aber geht Brosius-Gersdorf auf ihre vieldiskutierte Haltung zur Abtreibung ein und bekräftigt dabei ihre bisherige Positionierung: Sie habe auf das „verfassungsrechtliche Dilemma“ hingewiesen, das bestehe, „wenn man dem ungeborenen Leben ab Nidation (Einnistung einer befruchteten Eizelle in der Gebärmutter, die Red.) die Menschenwürdegarantie zuerkennt wie dem Mensch nach Geburt“, schreibt die Juristin unter Verweis auf die aktuell geltende Straffreiheit vieler Abtreibungen bei gleichzeitig formellem Verbot. Die verfassungsrechtliche Lösung könne aus ihrer Sicht nur sein, dass entweder die Menschenwürde „doch abwägungsfähig“ sei oder „für das ungeborene Leben nicht gilt“, betont Brosius-Gersdorf und bekräftigt ihre bekannte Haltung in der Frage.
Der Deutschland-Kurier dokumentiert die sich stellenweise wie eine theoretisch-juristische Abhandlung lesende Erklärung nachfolgend ungekürzt im Wortlaut:
Zur Berichterstattung in Medien über die Bundesverfassungsrichterwahl
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