Meinungsfreiheit, gefesselt mit tausend Stricken

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Meinungsfreiheit, gefesselt mit tausend Stricken
Bildquelle: Tichys Einblick

In Edgar Allan Poes Geschichte „Der entwendete Brief“ steht Meisterdetektiv Auguste Dupin vor der Aufgabe, einen entwendeten Brief zu finden und damit zu verhindern, dass ein Erpresser – ein Minister, der ihn im Palast an sich brachte – das Dokument gegen die Königin benutzt. Die Pariser Polizei durchsucht die Wohnung des Ministers aufs Gründlichste, benutzt ein Mikroskop, um Geheimfächer aufzuspüren, sucht die Fußböden nach einem Versteck ab – alles umsonst. Dupin kassiert die hohe Belohnung, weil er das Dokument dort aufspürt, wo die Beamten es gar nicht erst nachforschen: Es steckt ganz offen in der Briefablage.

Dieses Prinzip gilt heute für den gesamten politisch-gesellschaftlichen Raum: Die entscheidenden Vorgänge vollziehen sich zwar nicht direkt öffentlich, aber auch nicht im Tiefverborgenen. Die wichtigsten Dokumente liegen nicht in gut bewachten Verstecken. Sie lassen sich ohne große Mühe finden, vorausgesetzt, jemand sucht mit dem Gespür für eben diesen Trick an den unauffälligen, aber gut zugänglichen Stellen. Anders als Dupin muss der Privatermittler heute nur an mehreren Orten nachschauen, um die Punkte anschließend zu verbinden.

Die Methode des offenen Verstecks benutzen die Verantwortlichen besonders gern bei ihrem Feldzug gegen die Meinungsfreiheit, der trotz J. D. Vance, Elon Musk und den Änderungen in den USA in Europa ungebrochen weitergeht. Er scheint sich sogar zu verschärfen, offenbar nach dem Muster: Wenn die Amerikaner nicht mehr mitziehen, müssen wir uns um so mehr bemühen. Die Tarnung beginnt schon mit dem Oberbegriff. Natürlich weisen die EU, die noch im Amt befindliche Bundesregierung und alle beteiligten Stellen in Exekutive und Judikative schon die Idee indigniert mit Empörung zurück, es gäbe so etwas wie den Krieg gegen die freie Rede.

Am liebsten würden sie Leuten, die das Gegenteil behaupten, einen Strafbefehl schicken. Prinzipiell läge das schon genau auf ihrer strategischen Linie. Die sieht nämlich zweierlei vor: Erstens, die Liste der mit formalen oder informellen Strafen inkriminierten Aussagen so auszuweiten, dass am Ende nicht eine schwarze Liste steht, sondern aus Effizienzgründen eine weiße Liste gewissermaßen zertifizierter Begriffe. Und zweitens, eng mit dem ersten Punkt verbunden: Schon allgemeinpolitische Äußerungen, sogar reine Zustandsbeschreibungen können neuerdings zum Ausschluss des Urhebers aus dem Kreis der Wohlgesinnten führen.

Mit dem Medienstaatsvertrag von 2020 kam ganz unauffällig ein neues Aufgabengebiet dazu. Nach Paragraf 19 dürfen Landesmedienanstalten nun auch die Einhaltung der „journalistischen Sorgfaltspflicht“ bei privaten Anbietern überwachen. Und zu denen gehören nun nicht mehr nur Privatfunker wie Sky oder das Radio Brocken, sondern auch Onlinemagazine (wie dieses hier), sogar Auftritte einzelner reichweitenstarker Personen im Netz. Interessanterweise kümmern sich die Anstalten ausdrücklich nicht um die journalistische Sorgfalt der Öffentlich-Rechtlichen. Die Beteiligung des RBB etwa an der Intrige gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar interessierte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) von vornherein nicht.

Zur Erinnerung: Die Vorwürfe gegen Gelbhaar, er habe mehrere Frauen sexuell belästigt, nahmen erst richtig Fahrt auf, nachdem die Vorwürfe der angeblich Betroffenen „Anne K.“ über den Sender gingen, nachgesprochen von einer Schauspielerin. Dann stellte sich heraus: „Anne K.“ existiert überhaupt nicht, ihre eidesstattliche Versicherung erwies sich als Fälschung, die verantwortliche RBB-Redakteurin traf sich nie mit der vorgeblichen Anklägerin. Statt Gelbhaar ergatterte Robert Habecks Wahlkampfleiter Andreas Audretsch den sicheren Platz zwei der Berliner Landesliste und damit ein Bundestagsmandat. Gelbhaar bleibt nur eine Entschädigungsklage gegen die ARD-Anstalt.

Statt mit diesem politmedialen Plot befasst sich die MABB mit einem anderen Medium, nämlich der relativ neuen Plattform Nius. Und das auf eine interessante Art und Weise. In einem Bescheid teilte die MABB den Nius-Verantwortlichen mit, sie hätten „gegen anerkannte journalistische Grundsätze verstoßen“, weil sie 2023 in einem Video über Asylbewerber berichteten, die in Deutschland eine umfangreiche zahnmedizinische Versorgung erhielten, wofür sie mehrere Migranten interviewten, die auch bereitwillig Auskunft gaben und ihre Zähne in die Kamera hielten. Die Nius-Reporterin, so die Anstalt, habe die Interviewten „unzureichend“ darüber aufgeklärt, dass der Bericht im Zusammenhang mit der Äußerung von CDU-Chef Friedrich Merz stünde, der die umfangreichen Zahnarztleistungen für Asylbewerber zum Thema machte. Bekanntlich bestritten politische Kontrahenten damals, dass es diese von Merz erwähnte Zahnversorgung überhaupt gäbe – und Nius dokumentierte Fälle. Wie die Medienanstalt Berlin-Brandenburg zu der Ansicht kommt, Nius hätte seinen Gesprächspartnern die gesamte Merz-Kontroverse auseinandersetzen müssen, begründet sie nicht weiter.

Eine zweite Abmahnung wirkt geradezu bizarr: Im Dezember 2024 kommentierte der Nius-Journalist Alexander Purrucker eine Äußerung von Olaf Scholz, der von „Heimaten“ sprach, folgendermaßen: „Einspruch! Einspruch, euer Ehren! Und das ist auch ganz klar: In der deutschen Sprache, schauen Sie mal in den Duden, da gibt es keinen Plural für das Wort ‚Heimat‘.“ 
Neuerdings, so die MABB, gebe es das Wort im Duden eben doch. Also wieder: Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht. Ältere Duden-Ausgaben, an die Purrucker offenbar dachte, kennen den Heimat-Plural nicht. Und ganz offensichtlich benutzte er die Wendung „schauen Sie mal in den Duden“ metaphorisch für den Umstand, dass praktisch kein Normalbürger den Begriff „Heimaten“ im Alltag benutzt.

Medienanstalten können zwar keine Geldstrafen verhängen, aber eine „Verwaltungsgebühr“ für ihre Belehrungen fordern. Im Fall von Nius: 5000 Euro plus 455,18 Euro Auslagen. Die Kanzlei Steinhöfel reichte für Nius gegen beide Abmahnungen Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Erstens, so Rechtsanwalt Reinhard Höbelt, gebe es keine inhaltliche Berechtigung für die MABB-Schreiben, zweitens überschreite die Anstalt damit auch grundsätzlich ihre Kompetenz. Würde irgendeine Stelle nach dem Maßstab der MABB auch bei öffentlich-rechtlichen Sendern oder in Reden von Regierungspolitikern nach marginalen Ungenauigkeiten fahnden, könnte sie Bescheide im Tagesrhythmus verschicken.

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