Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, äußerte sich besorgt über die Einschränkungen der freien Meinungsäußerung und friedlichen Versammlung in Deutschland. In einem am 19. Juni veröffentlichten Brief an den deutschen Bundesinnenminister wies er zudem auf Einschränkungen bestimmter Veranstaltungen, Symbole und anderer Ausdrucksformen hin. Er erinnerte daran, dass die Mitgliedstaaten nur sehr begrenzte Gründe hätten, politische Meinungsäußerungen oder öffentliche Debatten einzuschränken.
O’Flaherty kritisierte im Zusammenhang mit Demonstrationen zum Gaza-Konflikt „den exzessiven Einsatz von Gewalt durch die Polizei gegen Demonstranten, darunter auch Minderjährige, der teilweise zu Verletzungen führte“. „Der Einsatz von Gewalt durch Strafverfolgungsbeamte, auch bei Protesten, muss den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit sowie der Vorsorge entsprechen“, erklärte er. „Vorfälle exzessiver Gewaltanwendung müssen gründlich untersucht, die Verantwortlichen angemessen bestraft und die Opfer über mögliche Rechtsmittel informiert werden.“
O’Flaherty behauptete außerdem, Deutschland habe versucht, Ausländer wegen ihrer Teilnahme an Protesten und anderen Ausdrucksformen des Gaza-Konflikts abzuschieben. In seinem Brief bezog er sich auf die Repressionen, die während der Nakba-Feierlichkeiten in Deutschland in den letzten Jahren zu sehen waren. Nakba bezeichnet die gewaltsame Vertreibung von etwa 750.000 palästinensischen Arabern aus dem damals Mandatsgebiet Palästina genannt Land im Jahr 1948 durch jüdische Paramilitärs und, nach der Gründung des Staates Israel, durch das israelische Militär.
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