Noch liegt der größte Teil der Aufmerksamkeit auf den fünf Punkten zur Migration, die Friedrich Merz in Form einer unverbindlichen Entschließung in den Bundestag eingebracht hat. Keiner dieser Punkte bedeutet für sich genommen etwas Rechtliches, Bindendes. Es sind lediglich Aufforderungen an die aktuelle Bundesregierung – ausgerechnet – , die Sache doch bitte genau so zu sehen wie Merzens Friedrich. Rot-Grün soll demgemäß dauerhafte Grenzkontrollen einführen, Ausreisegewahrsam und weiteres. Dass es passiert, glaubt Merz selbst nicht. Die fünf Punkte sind nur Wahlgeplänkel und werden nach dem 23. Februar wohl nicht mehr viel wert sein.
Anders könnte es sich mit den 27 Punkten verhalten, die Merz daneben in einem weiteren Entschließungsantrag vorgelegt hat. Hier geht es um die innere Sicherheit, sozusagen um deren Instant-Reparatur, wo viele inzwischen eher von einer verbreiteten Unsicherheit im Innern sprechen würden. Wenn kleine Kinder in einem zentral gelegenen Stadtpark auch am hellichten Tag nicht mehr vor Messerstechern sicher sind, dann ist eine Grenze erreicht oder lange überschritten. Das immerhin scheint die CDU verstanden zu haben. Zugleich will sie es wahlkampftaktisch nutzen.
Zu Beginn des Antrags (hier hochgeladen von der Berliner Zeitung) wird postuliert, dass „Sicherheit keine Einschränkung der Freiheit“ sei, „sondern ihre Voraussetzung“. Das stimmt in einem gewissen Maße. Wenn der Bürger sich abends nicht mehr auf die Straße oder in die U-Bahn traut, dann ist er weniger frei, um zu tun, was ihm gefällt. Und gegen „moderne Ausstattung, ausreichend Personal und das volle Vertrauen von Politik und Gesellschaft“ für Polizei und Justiz hat wohl keiner grundsätzlich etwas einzuwenden. Aber bei den „zeitgemäßen Befugnissen“, die sich die Union vorstellt, gehen die Meinungen schon eher auseinander.
Was soll also kommen? Schon der erste von 27 Punkten sagt, dass der „Schutz von Menschenleben und die Sicherheitsinteressen unseres Staates … Vorrang vor Datenschutzinteressen des Einzelnen haben“ müssten. Das ist eine bemerkenswerte Aussage, heißt sie doch: Die Politik – auch der Union – hat es zugelassen, dass sich die Sicherheitslage in Deutschland in dieser Weise zuspitzt. Nun sollen es die Bürgerrechte richten. Geht es nach dem Unions-Vorschlag, soll eine „Mindestspeicherfrist von IP-Adressen samt Port-Nummern“ und die „Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit“ kommen. Gespeichert werden soll jeweils für drei Monate. Diese Maßnahme soll dazu geeignet sein, Terrorismus und Kindesmissbrauch besser zu bekämpfen.
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