Tichys Einblick: Ist dieser Winkelzug, mit einem alten Bundestag noch schnell Gesetze zu verabschieden, legal?
Ulrich Vosgerau: Ein wirklich gut funktionierender Verfassungsstaat, eine wirklich gut funktionierende Demokratie erkennt man daran, dass Verfassungslegalität und Legitimität nicht auseinanderfallen. Damit ein Verfassungsstaat auch funktional bleibt, ist es indessen erforderlich, dass man jedenfalls in Grenzfällen die Verfassung auch wirklich nur so anwendet, wie sie eigentlich gedacht war. Nicht aber so, wie ihr Wortlaut das äußerstenfalls vielleicht ja gerade noch hergibt, es aber ganz und gar nicht ihrem Geist entspricht.
Wenn man das tut, dann haben wir genau dieses Auseinanderfallen zwischen Verfassungslegalität im rein formellen Sinne auf der einen Seite und Legitimität auf der anderen. Das führt ganz schnell zu einer Delegitimierung des Verfassungsstaates. Also das, worüber sich der Verfassungsschutz so gerne Gedanken macht in anderen Zusammenhang. Hier spielt also nicht nur eine Rolle, ob man diesen Winkelzug führen darf, sondern auch sollte.
Gab es schon vorher einmal Abstimmungen in dieser Übergangsphase zwischen den Parlamenten?
Die Idee, das Grundgesetz auf diese Weise noch schnell zu ändern, formulierte erst die Grünen-Fraktion im Bundestag, später sprang Friedrich Merz darauf auf. Als ich zum ersten Mal davon gehört habe, habe ich gedacht, das hat es noch nie gegeben. Wenn man jetzt ein bisschen recherchiert, findet man heraus, dass es schon mal einen ähnlichen Fall gegeben hat. Im Herbst 1998, da war die Kohl-Regierung bereits abgewählt. Der neue Bundestag war noch nicht konstituiert. Und da hat trotzdem der Bundestag eine Sitzung gemacht und hat Beschlüsse gefasst zum Kosovo-Einsatz der Bundeswehr (konkret: die Genehmigung von Nato-Luftschlägen gegen Ziele in Jugoslawien, Anm. d. Red.), weil dieser ganz besonders eilbedürftig erschien und man dachte, dass ansonsten eine humanitäre Katastrophe droht.
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