Merz muss offenlegen wen er anzeigte: Gericht zwingt Kanzleramt zur Auskunft

vor 6 Monaten

Merz muss offenlegen wen er anzeigte: Gericht zwingt Kanzleramt zur Auskunft
Bildquelle: Apollo News

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nicht länger geheim halten darf, welche Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen sogenannter Politikerbeleidigungen gegen ihn führen. In einem Eilverfahren gab das Gericht einem Antrag des Tagesspiegels statt und verpflichtete das Bundeskanzleramt, Auskunft darüber zu erteilen, welche Strafverfolgungsbehörden wegen Delikten nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch Kontakt zur Bundesregierung aufgenommen haben und unter welchen Aktenzeichen jeweils ermittelt wird. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig; das Kanzleramt kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Die Richter der 27. Kammer stellten klar, dass es Angelegenheit der Presse sei, zu entscheiden, welche behördlichen Kenntnisse sie für Recherchen benötige. Wörtlich heißt es im Beschluss: „Denn es ist Sache der Presse, selbst zu beurteilen, welche Informationen für sie vonnöten sind, um ein bestimmtes Thema zum Zweck einer möglichen Berichterstattung im Recherchewege aufzubereiten.“ Einzelne Informationen könnten auch dann relevant sein, „wenn sie selbst nicht publikationswürdig sind“, weil sie Anhaltspunkte für weitere Recherchen lieferten.

Das Kanzleramt hatte die Auskunft bislang verweigert und über seine Anwälte unter anderem geltend gemacht, eine Offenlegung beeinträchtige die Strafrechtspflege, liege außerhalb der eigenen Zuständigkeit und stelle eine unzulässige „Ausforschung“ dar. Zudem fehle es an Eilbedürftigkeit, da es keine öffentliche Debatte zum Thema gebe. Keines dieser Argumente ließ das Gericht gelten. Es handele sich bei den Kontaktaufnahmen der Strafverfolgungsbehörden um Verwaltungsvorgänge des Kanzleramts, die dem presserechtlichen Auskunftsanspruch unterlägen.

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