Markus Söder (CSU) war der redselgiste der drei Koalitionäre, bei der Vorstellung dieses neuen 144 Seiten umfassenden Koalitionsvertrags, und das, obwohl er nur rund fünf Prozent zu dieser Koalitionsmehrheit beiträgt. Und das ließ Lars Klingbeil (SPD) und auch Friedrich Merz (CDU) gelegentlich nervös hinüberschielen oder die Augen rollen. Söder walzte seine Redezeit aus, war deutlich motivierter als Merz, wo der mutmaßlich neue Kanzler graue Maßnahmen aufeinanderhäufte.
Es wurde dann doch nichts mit der Kürze und Knappheit, weder in Söders Rede noch im Vertrag. Die Länge des Vertrags wird gemeinhin so erklärt, dass die „Partner“ einander nicht so sehr vertrauen, dass ein paar grundsätzliche Absprachen genügt hätten – so, wie es eigentlich Merzens Plan gewesen war. Und so gibt es in diesem Vertrag doch einige Punkte zur Migrationspolitik, die Friedrich Merz seit einiger Zeit zur Bedingung eines Koalitionsvertrags gemacht hat. Aber werden alle Maßnahmen auch wirklich so kommen? Davor stehen in vielen Fällen Gesetzgebungsverfahren, mit bekanntlich ungewissem Ausgang.
Alles „zurück wie vor 2015“, behauptete der redselige Söder, das bedeute der Koalitionsvertrag in Sachen Migration. Und: Die Bezahlkarte, die es in Bayern schon gebe, soll in ganz Deutschland kommen. Zugleich wird diese Bezahlkarte aber sogar in Bayern von Grünen und anderen fleißig umgangen und ausgehebelt. Also wieder mal alles nur Fassade?
Das betreffende Kapitel im Koalitionsvertrag heißt „Migration und Integration“. So weit, so gut: Wer einwandert, sollte sich integrieren. Aber dann wird umgehend der Asyl-Status-quo festgeschrieben: „Deutschland ist ein weltoffenes Land und wird es auch bleiben. Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung. Das Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet.“ All das steht am Anfang des Kapitels „Migration und Integration“, als ob dieser Zusammenhang unverrückbar wäre.
Was aber hat normale Migration wirklich mit „humanitärer Verantwortung“ zu tun? Was soll die Tatsache, dass es Menschen gibt, die ihr Heimatland aus den unterschiedlichsten Gründen verlassen, um anderswo ein besseres, schöneres, reicheres Leben zu führen, was sollte diese Tatsache mit „humanitärer Verantwortung“ zu tun haben? Schon hier könnte man vermuten, dass es mindestens einem Koalitionspartner darauf ankommt, ein System des Missbrauchs fortzusetzen, in dem Personen Asylanträge stellen, die dazu laut Grundgesetz und laut EU-Recht nicht berechtigt sind.
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