Das Verwaltungsgericht Berlin entschied Anfang Juni in einem Eilverfahren, dass die Zurückweisung von drei Somaliern bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig war. Die Richter betonten, dass eine Abweisung ohne vorherige Klärung des zuständigen EU-Staates für den Asylantrag der Betroffenen nicht zulässig sei.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete die Entscheidung als „ein Einzelfallurteil“ und nahm in der Folge auch keine Änderungen an seiner Grenzpolitik vor. Nach einem Erlass Dobrindts ist die Bundespolizei befugt, zumindest Zurückweisungen an den bundesdeutschen Außengrenzen vornehmen zu können. Dass dem Urteil aus Berlin jedoch nicht nur die Qualität eines „Einzelfallurteils“ zukommt, erklärt nun der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Andreas Korbmacher.
Er äußerte Zweifel daran, dass die Bundesregierung ihren aktuellen Kurs bei Zurückweisungen von Migranten an den Grenzen dauerhaft beibehalten kann. Er erklärte, falls weitere Gerichtsentscheidungen zugunsten von Asylsuchenden ergehen sollten, „werden Kanzler und Innenminister sicherlich überlegen müssen, inwieweit sie die Auffassung noch aufrechterhalten können, die sie bisher vertreten haben“, so Korbmacher gegenüber dem Handelsblatt.
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